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Universität veröffentlicht erstes Gutachten zu Sportmedizin und Doping in Freiburg

Freiburg, 07.04.2016

Universität veröffentlicht erstes Gutachten zu Sportmedizin und Doping in Freiburg

Foto: Peter Mesenholl

Finanzen in der Freiburger Sportmedizin, strafrechtliche Aspekte des Umgangs mit Finanzen, strafrechtliche Aspekte der Dopingmaßnahmen: Zu diesen Themen hat der Münchner Rechtswissenschaftler und Kriminologe Prof. Dr. Heinz Schöch, ehemaliges Mitglied der „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin“, der Albert-Ludwigs-Universität ein Gutachten zur Publikation übergeben. Die Universität hat es auf einer neu eingerichteten Internetseite veröffentlicht:
www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten


„Die Universität bekräftigt mit der heutigen Veröffentlichung des ersten Gutachtens ihren festen Willen, die Vergangenheit der Freiburger Sportmedizin aufzuklären und offen zu legen. Sie bittet nochmals auch alle anderen ehemaligen Mitglieder der Evaluierungskommission, ihre Gutachten zur Veröffentlichung freizugeben“, sagt Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer. „Die ehemalige Kommissionsvorsitzende, Prof. Dr. Letizia Paoli, trägt dabei gemeinsam mit den Autoren die Verantwortung, dass die zwingend nötigen Einverständniserklärungen der Zeitzeugen und Behörden vorliegen.  Wir veröffentlichen nach Freigabe durch die Autoren und Bestätigung der Einverständniserklärungen unverzüglich. Universität und Öffentlichkeit können spätestens jetzt erwarten, die Ergebnisse neunjähriger Kommissionsarbeit zu erhalten.“

In seinem Gutachten kritisiert Schöch, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg Verfahren wegen Körperverletzung an den Radsportlern Patrik Sinkewitz, Andreas Klöden und Matthias Kessler sowie an der Hürdensprinterin Birgit Hamann eingestellt hat. Die überwiegende Meinung in der Literatur folge zwar der Auffassung, „dass einverständliche Dopingmaßnahmen bei einem über die Risiken aufgeklärten Sportler durch einen Arzt oder einen anderen Helfer wegen rechtfertigender Einwilligung keine strafbare Körperverletzung darstellen“. Bei den Radsportlern jedoch entfalle die Wirksamkeit der Einwilligung wegen Sittenwidrigkeit, da bei den Behandlungen mit Blutkonserven oder mit Eigenblut schwerwiegende Gesundheitsschäden oder sogar eine Lebensgefährdung zu befürchten gewesen seien. Bei Hamann wiederum sei wahrscheinlich neben anderen Substanzen ein Wachstumshormon injiziert worden, ohne dass sie darüber aufgeklärt worden sei.

Zudem kommt Schöch zu dem Ergebnis, dass „die erheblichen Vergütungen des in der Abteilung Sportmedizin angestellten Arztes Dr. Heinrich durch die Olaf Ludwig Cycling GmbH und die Neue Straßensport GmbH für ärztliche Leistungen, die zu seinen Dienstaufgaben gehörten“, als strafbare Vorteilsannahme oder sogar als Bestechlichkeit zu bewerten seien. Es sei bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache eingestellt habe.


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Liste der Gutachten und Veröffentlichung des Gutachtens von Prof. Dr. Heinz Schöch: „Finanzielle und strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Dopingproblematik in der Abteilung Rehabilitative und Präventive Sportmedizin und in der Sporttraumatologischen Spezialambulanz des Universitätsklinikums Freiburg“:
www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten


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