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Abschreiben von sich selbst?

Beim Plagiat und beim Selbstplagiat dreht sich alles um fehlende Nachweise

Freiburg, 17.10.2019

Zum fünften Mal in diesem Jahr finden die „Freiburger Gespräche zur Redlichkeit in der Wissenschaft“ statt. Matthias Jestaedt, der einen Vortrag zum Thema „Selbstplagiat“ hält, ist dafür doppelt berufen: Er ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Freiburg sowie Mitglied ihrer Untersuchungskommission zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft. Annette Hoffmann hat den Juristen gefragt, was sich hinter dem Begriff „Selbstplagiat“ verbirgt.

 Der so genannte Impact-Faktor bestimmt das Maß des Einflusses auf den wissenschaftlichen Diskurs. Wer denselben Text bei fünf verschiedenen Zeitschriften abdrucken lässt, verfünffacht den Impact-Faktor – verstößt allerdings gegen die wissenschaftliche Redlichkeit. Foto: Sandra Meyndt

Herr Jestaedt, was ein Plagiat ist, dürfte inzwischen bekannt sein. Doch was ist ein Selbstplagiat? Ich kann mich ja nicht selbst bestehlen.

Matthias Jestaedt: Der Begriff „Selbstplagiat“ zeigt bereits das Problem auf, denn genau genommen handelt es sich nicht um ein Plagiat. Plagiat bedeutet ja, dass ich fremdes geistiges Eigentum als mein eigenes ausgebe. Den Begriffen ist gemeinsam, dass der Nachweis fehlt – im Fall des Selbstplagiats darauf, dass man etwas vorher schon veröffentlicht hat. Das aber ist ein großer Unterschied zum Plagiat: Während es unter allen Umständen ein wissenschaftliches Fehlverhalten darstellt, hängt es beim Selbstplagiat von den Umständen ab.

Nehmen wir an, dass eine Rechtswissenschaftlerin oder ein Rechtswissenschaftler einen Beitrag in einer juristischen Zeitschrift publiziert hat und diesen Text – ob ganz oder nur teilweise – vor einem interdisziplinären Publikum vorträgt. Muss die Person dann sagen, dass sie den Text schon woanders veröffentlicht hat?

Wenn es ihr darum gehen würde, ihr Publikationsverzeichnis umfangreicher aussehen zu lassen, damit sie bei Bewerbungen besser dasteht, handelt es sich um eine Vortäuschung eines nicht vorhandenen Sachverhalts. Wenn eine Juristin oder ein Jurist vor einem interdisziplinären Publikum, etwa bei Sozialwissenschaftlern, einen Text vorträgt, haben die Diskurse jedoch wenig bis nichts miteinander zu tun. Die Erkenntnisse könnten für beide Disziplinen interessant sein. Die nicht gekennzeichnete Mehrfachverwertung ist für sich genommen noch nicht das Problem, sondern die Frage nach der Verwertung. Dieser Unterschied ist wichtig, denn der Begriff „Selbstplagiat“ deutet nicht daraufhin, dass es zulässige und unzulässige Formen gibt. Eine Mehrfachverwertung kann aber auch das Urheberrecht im Verlagswesen betreffen, wenn Sie einem Verlag die ausschließlichen Publikationsrechte übertragen haben und denselben Text noch einmal verwenden. Selbstplagiat ist jedoch kein Begriff des Urheberrechts. Das Verlagsrecht dient anderen Schutzgütern als der wissenschaftlichen Redlichkeit.

Ein Plagiat stelle unter allen Umständen ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar – beim Selbstplagiat hingegen hänge es von den Umständen ab, erläutert Matthias Jestaedt.
Foto: Thomas Kunz

Angenommen, jemand schreibt auf der Grundlage seiner Masterarbeit eine Dissertation. Wie verhält es sich dann?

Laut Prüfungsrecht müssen Sie bei einer Dissertation die Versicherung abgeben, dass Sie den Text noch nicht woanders eingereicht haben. Sollten Sie den identischen Text noch einmal einreichen, liegt ein prüfungsrechtlicher Verstoß vor.

Gibt es Unterschiede von Fakultät zu Fakultät?

Es gibt große Unterschiede. In den Rechtswissenschaften etwa messen wir die Qualität eines Wissenschaftlers – anders als in vielen anderen Disziplinen – nicht am so genannten Impact-Faktor. Der Impact-Faktor, der das Maß des Einflusses auf den wissenschaftlichen Diskurs wiedergeben soll, ist an das Publikationsmedium, also die Zeitschrift, geknüpft. Auf den Inhalt des Beitrags kommt es insofern nicht an. Wenn Sie denselben Text in fünf Zeitschriften publizieren, haben Sie zwar einen fünffachen Impact-Faktor, aber verstoßen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit, weil Sie einen höheren Impact-Faktor vortäuschen.

Liegt dies nicht auch daran, dass der Druck zu publizieren so groß ist?

Den mag es geben. Doch der Druck rechtfertigt nicht die Überschreitung von wissenschaftlichen Standards.

Ist wissenschaftliche Redlichkeit auslegbar?

Ich bin Mitglied der Untersuchungskommission Redlichkeit in der Wissenschaft an der Universität Freiburg. Es gibt seit dem Jahr 2000 Standards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die überwiegend fächerübergreifend formuliert sind. Nicht wenige dieser Regeln müssen Sie jedoch für die jeweilige Disziplin konkretisieren. Außerdem haben wir es häufig mit Fällen zu tun, die in die Zeit vor den Regeln der DFG zurückreichen. Wir müssen dann fragen, was damals galt. Nehmen wir die Medizin: Hier haben wir oft Konstellationen, in denen es um eine Habilitandin oder einen Habilitanden und mehrere Promovierende geht, die zusammen arbeiten. Der Habilitand entwirft das Forschungsdesign, die Promovierenden führen die einzelnen Experimente durch. Am Ende werden die Ergebnisse zusammengetragen, die Wissenschaftler nutzen weitgehend dieselben Methoden und Forschungskontexte, und doch müssen getrennte Arbeiten geschrieben werden. Inwieweit darf es Übereinstimmungen geben? Früher waren die Regeln nicht so streng, was man als eigenen Anteil, was als Fremdanteil nachweisen musste. Für Konstellationen ab 2000 halten wir uns an die Regeln der DFG, ergänzt um jene der Promotions- und Habilitationsordnungen. Aber natürlich entscheiden wir von Fall zu Fall.

Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es, wenn jemand eindeutig gegen die wissenschaftliche Redlichkeit verstoßen hat?

Der Entzug oder die Verwehrung des Doktortitels ist die härteste Sanktion, die eine entsprechende Schwere des Verstoßes voraussetzt. Es gibt die Möglichkeit eines Verweises, den das Rektorat oder die Fakultät erteilen kann. Bei einer einzelnen Publikation kann ich anordnen, dass sie den Zusatz bekommt, dass den Nachweispflichten nicht nachgegangen wurde, einzelne Aufsätze können – insbesondere bei elektronischen Publikationsmedien – zurückgezogen werden.

 

Vortrag am 25. Oktober 2019

Prof. Dr. Matthias Jestaedt hält seinen Vortrag zum Thema Selbstplagiat am 25. Oktober 2019 ab 17 Uhr im Rektoratsgebäude der Universität Freiburg, 6. OG, Fahnenbergplatz. Die „Freiburger Gespräche zur Redlichkeit in der Wissenschaft“ werden vom Prorektorat für Redlichkeit in der Wissenschaft, Gleichstellung und Vielfalt in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät organisiert. Im Anschluss gibt es Gelegenheit zu Fragen und Diskussion. Der Eintritt ist frei.

Informationen zur Redlichkeit in der Wissenschaft