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Livestream für die Hochschulöffentlichkeit

Wahl der Rektorin oder des Rektors in der gemeinsamen Sitzung von Senat und Universitätsrat am 27. Mai 2020

Freiburg, 20.05.2020

Die Universität Freiburg stellt sicher, dass die Wahl der Rektorin oder des Rektors am 27. Mai 2020 unter den Vorzeichen der Coronapandemie stattfinden kann: Die Wahlgremien Senat und Universitätsrat treffen sich zur gemeinsamen Sitzung im Audimax – im größten Hörsaal der Universität ist es möglich, die rechtlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg sowie die epidemiologischen Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Die im Landeshochschulgesetz (LHG) festgeschriebene Zulassung der Hochschulöffentlichkeit wird über einen Livestream ermöglicht.


Wer trägt ab Oktober 2020 die Amtskette? Die Rektorwahl am 27. Mai 2020 soll darüber entscheiden. Foto: Manfred Zahn

Am 27. Mai 2020 um 16.30 Uhr beginnt die gemeinsame Sitzung des Senats und des Universitätsrats zur Wahl der Rektorin oder des Rektors, die oder der zum 1. Oktober 2020 die neue Amtszeit antreten soll. Gewählt ist, wer in beiden Gremien die erforderliche Mehrheit erreicht. Dabei ist im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder erforderlich: 22 Stimmen im Senat, sechs im Universitätsrat. In einem möglichen zweiten Wahlgang wäre die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, im dritten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Der Wahlakt ist gemäß LHG hochschulöffentlich. Darüber hinaus entscheiden die Gremien zu Beginn der Sitzung, ob die Hochschulöffentlichkeit auch zu weiteren Teilen, insbesondere auch zur Kandidatenvorstellung zugelassen wird. Vor dem Hintergrund der Coronapandemie und der damit verbundenen rechtlichen Vorgaben und epidemiologischen Abstands- und Hygienevorschriften ist es nicht möglich, weitere Mitglieder der Universität ins Audimax einzulassen. Das Medienzentrum der Universitätsbibliothek richtet daher einen Livestream ein, der alle hochschulöffentlichen Teile der Sitzung überträgt. Wann er startet, hängt vom Verlauf der Sitzung ab.

Anmeldung mit dem Uni-Account

Alle interessierten Mitglieder der Universität können den Livestream verfolgen, indem sie sich auf der entsprechenden Seite im Medienportal der Universität mit ihrem Uni-Account anmelden. Dies ist beispielsweise auch von zu Hause aus möglich – ein Anschluss an das Universitätsnetz ist nicht erforderlich. Für Angehörige der Universität, denen es nicht möglich ist, den Livestream so zu verfolgen, steht eine begrenzte Zahl an Plätzen in den Hörsälen 2004 und 2006 im Kollegiengebäude II zur Verfügung, wohin der Livestream ebenfalls übertragen wird. Wer ihn dort verfolgen möchte, muss während des kompletten Aufenthalts im Gebäude eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und sich nach den Anweisungen des Sicherheitspersonals auf einen der markierten Plätze setzen, damit der erforderliche Mindestabstand zwischen den Anwesenden gewahrt wird. Die Zahl der Teilnehmenden muss in beiden Hörsälen auf insgesamt 80 Personen beschränkt werden. Zur besseren Planung und Koordination ist daher eine Online-Anmeldung bis einschließlich 26. Mai 2020 erforderlich.

Die Universität Freiburg wird außerdem am Abend des 27. Mai 2020 Vertreterinnen und Vertreter der Medien in einer Pressekonferenz sowie die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung, die auch auf der Website der Universität eingestellt wird, über das Ergebnis der Wahl informieren.

Livestream

Online-Anmeldung für die Übertragung des Livestreams in den Hörsälen 2004/2006