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Universitätswahlen

Allgemeines

Der Senat und die Fakultätsräte bzw. Große Fakultätsräte setzen sich aus Amtsmitgliedern und aus Wahlmitgliedern zusammen. Die Wahlmitglieder dieser Gremien werden im Rahmen der Universitätswahlen bestimmt. Die Wahlen erfolgen getrennt nach Mitgliedergruppen (die Mitglieder der einzelnen Gruppen wählen ihre Vertreter*innen in die Gremien).

Weitere allgemeine Informationen zu den Universitätswahlen

Universitätswahlen 2024

Bei den Universitätswahlen 2024 wählen die Studierenden und eingeschriebenen Doktorand*innen ihre Vertreter*innen Mitglieder in den Senat und in die (Großen) Fakultätsräte.

Die Wahlen finden im Zeitraum vom 11. Juli 2024 10:00 Uhr bis 17. Juli 10:00 Uhr als Online-Wahlen statt.

Gleichzeitig mit den Universitätswahlen finden Sie Wahlen zum Studierendenrat statt (Informationen dazu werden auf den Internetseiten des Studierendenrates veröffentlicht).

Wähler*innenverzeichnis

Es wird darauf hingewiesen, dass nur wählen darf, wer im Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist. Maßgebender Zeitpunkt für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist der Tag des vorläufigen Abschlusses des Wähler*innenverzeichnisses (Wahlstichtag). Der Wahlstichtag ist Donnerstag, 02.05.2024.

Wahlberechtigte, die mehreren Wählergruppen angehören, sind nur in einer Wählergruppe wahlberechtigt. Das Wahlrecht als Doktorandin bzw. Doktorand ist an die Immatrikulation gebunden. Studierende, die zwei Hauptfächer studieren, die unterschiedlichen Fakultäten zugeordnet sind, werden der bei der Immatrikulation angegebenen Wahlfakultät zugeordnet. Wird keine Wahlfakultät angegeben, werden sie der bei der Immatrikulation erstgenannten Fakultät zugeordnet. Die Zugehörigkeit kann im Studierendensekretariat zu den Öffnungszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfragt werden. Änderungen müssen gegenüber der Wahlleitung bis zum Abschluss des Wähler*innenverzeichnisses (17.05.2024) schriftlich erklärt werden.

Das Wähler*innenverzeichnis wird von Montag, 13.05.2024 bis Freitag, 17.05.2024 im Wahlamt, Fahnenbergplatz (Rektoratsgebäude), Raum 05024, während der Dienstzeit zur Einsicht aufgelegt. Bei Einsichtnahme in das Wähler*innenverzeichnis wird um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 0761 203-4850 oder -4851, wahlamt@zv.uni-freiburg.de) gebeten. Berichtigungen oder Ergänzungen des Wähler*innenverzeichnisses können nur bis zum Ende der Auflegungsfrist, also bis Freitag, 17.05.2024 schriftlich bei der Wahlleitung beantragt werden.

Für Erklärungen Ausübung des Wahlrechts in einer anderen Gruppe oder Fakultät bzw. zur Korrektur des Wähler*innenerzeichnisses nutzen Sie bitte das hierfür bereitgestellte Formular.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleitung im Wahlamt, Friedrichstr. 39 (Rektorat), Raum 05024, 79085 Freiburg unter Beachtung der Formvorschriften der Wahlordnung einzureichen.

Falls eine persönliche Abgabe des Wahlvorschlags erfolgen soll, wird um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 0761 203-4850 oder -4851, wahlamt@zv.uni-freiburg.de) gebeten. Falls die Einreichung postalisch erfolgt, wird um besonders sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen der zur Verfügung gestellten Wahlvorschlagsformulare gebeten.

Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 13. Juni 2024, 15:00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein. Bitte nutzen Sie hierfür die entsprechenden Wahlvorschlagsformulare:

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweis.



Wahlordnung und amtliche Bekanntmachungen

Wahlamt

Zentrale Universitätsverwaltung (Rektorat), Friedrichstr. 39, 79098 Freiburg, 5. OG, Raum 05 024.

Dienstzeiten i.d.R. Mo – Do 09:00 – 15:30 Uhr, Fr 09:00 –12:00 Uhr oder nach Absprache.
Vom 21. bis 24.5.2024 ist das Wahlamt geschlossen.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Tel.: 0761 / 203-4850 oder 0761 / 203-4851.

wahlamt@zv.uni-freiburg.de