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Kulturgutschutz in Deutschland nach der Haager Konvention

Vortrag von Bernhard Preuss, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, am 14.11.2019

Freiburg, 05.11.2019

Kulturgutschutz in Deutschland nach der Haager Konvention

Foto: BBK Tuttennuj

Der Weltsicherheitsrat hat die systematische Zerstörung von Kulturgütern als ein Warnzeichen für beabsichtigte ethnische Säuberungen und Versklavung ganzer Völker benannt. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten sollte dem entgegenwirken. Doch deren Kriterien sind allgemein gehalten und scheinen bei der Bestimmung von herausragenden, schutzwürdigen Kulturgütern nur wenig zu helfen. In seinem Vortrag fragt Dr. Bernhard Preuss, Beauftragter für Kulturgutschutz nach der Haager Konvention am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, nach einer Vorgehensweise für die Erneuerung der Objektlisten der deutschen Bundesländer, die seit mehreren Jahrzehnten bestehen: Wer sollte auf welche Art und Weise bestimmen, welche Kulturgüter darauf enthalten sein sollten – und sind diejenigen, die jetzt auf den Listen stehen, im Sinne einer heutigen Betrachtung noch schützenswert?