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„Öffentlichkeit und Universität haben Rechtsanspruch auf die Gutachten"

Freiburg, 21.03.2017

„Öffentlichkeit und Universität haben Rechtsanspruch auf die Gutachten"

Foto: Peter Mesenholl

Die Universität Freiburg hat als Auftraggeber der „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin" das Gutachten: „Joseph Keul: Wissenschaftskultur, Doping und Forschung zur pharmakologischen Leistungssteigerung" zu Recht veröffentlicht. Mitautor Dr. Andreas Singler hatte zuvor die Übergabe des fertigen Gutachtens an die Universität mit einer zusätzlichen, unbegründeten Honorarforderung von fast 100.000 Euro verknüpft. Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer stellt unmissverständlich fest: „Die Öffentlichkeit und die Universität als Auftraggeber haben einen Rechtsanspruch auf die Gutachten." Er fordert Singler auf, auch das noch ausstehende Gutachten zu Prof. Klümper der Universität nach Umsetzung der ihm bekannten, rechtlich zwingenden Überarbeitung zur Veröffentlichung zu übergeben.

Die Universität Freiburg hatte im Jahr 2007 eine „Evaluierungskommission" eingerichtet, um die Freiburger Sportmedizin in allen Bereichen zu evaluieren und Verfehlungen im Bereich Doping offenzulegen. Sie hat versprochen, der Öffentlichkeit alle Ergebnisse in Form von Gutachten über das Internet zur Verfügung zu stellen. Dieses Versprechen hat sie gehalten und damit konsequent die hochbelastete Geschichte der Freiburger Sportmedizin offengelegt.

Die Universität hat im Internet bislang fünf wissenschaftliche Gutachten veröffentlicht, die von Mitgliedern der Kommission angefertigt wurden (https://www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten/einzelgutachten).

Auf Wunsch der Kommissionsvorsitzenden wurde jedes Gutachten mit 5.000 Euro vergütet. Ein Gutachter hat auf diese Honorierung verzichtet.

Andreas Singler wurde als Autor beziehungsweise Mitautor von fünf Gutachten mit insgesamt 33.000 Euro honoriert. Ferner hat die Universität die Kosten der Lektorierung verschiedener Gutachten übernommen sowie die rechtliche Prüfung dieser Gutachten finanziert.

Das zuletzt veröffentlichte Gutachten: „Joseph Keul: Wissenschaftskultur, Doping und Forschung zur pharmakologischen Leistungssteigerung" war nach Einarbeitung der Ergebnisse der Rechtsprüfung publikationsfähig und konnte deshalb gestern von der Universität Freiburg veröffentlicht werden.

Einer von zwei Autoren dieses Gutachtens, Andreas Singler, wollte das Gutachten der Universität als Auftraggeber nicht zur Veröffentlichung übermitteln, um die Universität zu einer zusätzlichen Honorierung zu nötigen. Er verlangte knapp 100.000 Euro, obwohl es für eine zusätzliche Zahlung keine Rechtsgrundlage gibt. Vielmehr hat die Universität alle getroffenen Honorarabsprachen bereits erfüllt. Die von der Universität gleichwohl angebotene freiwillige Sonderzahlung von insgesamt 20.000 Euro hat Singler abgelehnt, da ihm dieser Betrag zu gering war.

Singler hatte nur Journalistinnen und Journalisten gegen Passwort einen Einblick in das Gutachten vermittelt, die Öffentlichkeit aber ausgeschlossen. Der Steuerzahler hat ein Anrecht auf die mit erheblichen Steuermitteln finanzierten Gutachten. Deshalb hat die Universität das Gutachten seit gestern der breiten Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt.