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Entzug der Habilitation von Professor Dickhuth bestandskräftig

Freiburg, 15.09.2014

Die Universität Freiburg hat heute das von der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg gegenüber Herrn Prof. Dr. Hans-Hermann Dickhuth geführte Verfahren zur Aberkennung seiner Habilitation abgeschlossen.

Der Habilitationsausschuss der Fakultät hat am 04.11.2013 entschieden die Habilitation abzuerkennen, weil Prof. Dr. Dickhuth bei der Erstellung seiner Habilitationsschrift gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit verstoßen und daher die Habilitation mit unlauteren Mitteln erworben habe. Einem Widerspruch von Prof. Dr. Dickhuth hat der Habilitationsausschuss nicht stattgegeben. Prof. Dr. Dickhuth hat am 12.09.2014 seinen Widerspruch zurückgenommen, so dass die Entscheidung bestandskräftig ist.

Daneben hat die Universität Freiburg ein Disziplinarverfahren gegenüber Prof. Dr. Dickhuth geführt. Aus Rechtsgründen kam zum jetzigen Zeitpunkt nur noch der besonders einschneidende Entzug der Ruhestandsbezüge als disziplinarische Maßnahme in Betracht. Diese Entscheidung setzt ein schweres Dienstvergehen voraus. Nach der rechtlich gebotenen aufwendigen Sachverhaltsaufklärung kam der Rektor der Universität Freiburg, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, zu der Überzeugung, dass diese gesetzliche Voraussetzung trotz der im Habilitationsverfahren festgestellten Verstöße nicht erfüllt ist. Dabei hat der Rektor auch berücksichtigt, dass Prof. Dr. Dickhuth seit seiner Berufung an die Universität Freiburg im Jahr 2002 seine Dienstpflichten als Professor einwandfrei erfüllt hat. In der Konsequenz wurde das Disziplinarverfahren am 09.09.2014 eingestellt. Prof. Dr. Dickhuth ist damit Ruhestandsbeamter und weiterhin berechtigt den Titel „Professor“ zu führen.

Rektor Schiewer betont, dass sich die von der Universität Freiburg bereit gestellten Verfahren und Institutionen zur Wahrung und Durchsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis bewährt haben.

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