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Entscheidung der Medizinischen Fakultät zu mehreren Habilitationen

Freiburg, 12.12.2014

Entscheidung der Medizinischen Fakultät zu mehreren Habilitationen

Foto: Peter Mesenholl

Der Habilitationsausschuss der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 abschließend über Vorwürfe von Verstößen gegen die Redlichkeit in der Wissenschaft bei vier Habilitationen beraten und Entscheidungen getroffen. Die jetzt überprüften Qualifikationsschriften (ausgenommen die von Prof. Korsten-Reck) waren von der „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin“ beanstandet worden.

1.    Bei der Habilitation von Prof. Dr. Arno Schmidt-Trucksäss konnte der Ausschuss kein Fehlverhalten erkennen.
2.    Auch bei der Habilitation von Prof. Dr. Joachim Staiger wurde kein Fehlverhalten festgestellt.
3.    Die Habilitation von Prof. Dr. Ulrike Korsten-Reck wurde durch die Fakultät zurückgenommen.
4.    Prof. Dr. Yorck Olaf Schumacher hatte im Vorfeld der Überprüfung seine Habilitation selbst zurückgegeben. Eine Überprüfung der Vorwürfe hat daher nicht mehr stattgefunden.

Nach eingehendem Vergleich der Habilitationsschrift von Prof. Dr. Schmidt-Trucksäss mit der von ihm betreuten Dissertation kommt der Habilitationsausschuss zu dem Schluss, dass die Arbeiten unabhängig erstellt wurden. Die von der „Evaluierungskommission Sportmedizin“ geäußerte Vermutung, dass es sich um eine nicht unabhängige wissenschaftliche Leistung handeln könnte, hat sich damit nicht bestätigt. Zu demselben Schluss kommt der Habilitationsausschuss auch bei der Arbeit von Prof. Dr. Staiger. Hier sieht der Ausschuss ebenfalls keinen Anhaltspunkt für ein wissenschaftliches Fehlverhalten. Der Habilitationsausschuss hat daher beide Verfahren eingestellt.

Der Vergleich der Habilitationsschrift von Prof. Dr. Korsten-Reck mit zwei Dissertationen ergab erhebliche quantitative und qualitative textliche Übereinstimmungen. Neben wörtlichen Übereinstimmungen in den Einleitungen mit beiden Dissertationen sowie in den Material- und Methodenteilen (bei einer Dissertation), findet sich so gut wie das gesamte in einer der beiden Dissertationen enthaltene Kapitel über Langzeituntersuchungen text-, tabellen- und abbildungsidentisch in der Habilitationsschrift von Prof. Dr. Korsten-Reck. Die festgestellten Übereinstimmungen sind, insbesondere aufgrund der Übereinstimmung im Ergebnisteil und in der Diskussion, als erheblich einzustufen.

Der Habilitationsausschuss kommt aufgrund seiner eingehenden Ermittlungen zum Ergebnis, dass die Habilitation von Prof. Dr. Korsten-Reck mit unlauteren Methoden erlangt wurde. Aus diesem Grund hat der Habilitationsausschuss die Rücknahme der ihr 2005 verliehenen Habilitation beschlossen.

Die Habilitationsschrift von Prof. Dr. Schumacher wurde inhaltlich nicht überprüft, da er seine Habilitation im Vorfeld der Untersuchung selbst zurückgegeben hat. Das Verfahren vor dem Habilitationsausschuss wurde daher eingestellt.

Die gegen Prof. Dr. Gerrit Simon erhobenen Vorwürfe wurden vom Habilitationsausschuss nicht überprüft, da dieser bereits im Jahr 2001 tödlich verunglückt ist.

 

Die Druckversion dieser Pressemitteilung (pdf) finden Sie hier.

 

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