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Die Universität Freiburg informiert über neue Regelungen zur digitalen Bereitstellung von Texten

Freiburg, 25.11.2016

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Kopieren statt ausdrucken: Für Studierende bedeuten die neuen Regelungen einen höheren Aufwand, da weniger Texte als bisher digital bereitgestellt werden können. Foto: Sandra Meyndt

Zum 1. Januar 2017 werden nach aktuellem Stand neue Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Verfügbarkeit von online abrufbaren Texten auswirken. An der Universität Freiburg betrifft dies die Lernplattform ILIAS. Dort hat die Universität ein Forum eingerichtet, in dem sie die Fragen von Lehrenden und Studierenden beantwortet – denn insbesondere die Bereitstellung digitaler Semesterapparate wird künftig deutlich erschwert.

Betroffen sind Texte, die unter den Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) fallen. Das sind kleinere Teile eines Werks – bis zu zwölf Prozent beziehungsweise maximal 100 Seiten –, Sprachwerke geringen Umfangs sowie Artikel aus Zeitschriften und Zeitungen. Lehrende durften diese Texte bislang auf ILIAS in einem passwortgeschützten Bereich für die Dauer der jeweiligen Lehrveranstaltung ihren Studierenden zur Verfügung stellen. Dafür zahlten die Bundesländer eine Pauschale an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, einen  Zusammenschluss von Autorinnen und Autoren sowie Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und weitergibt. Diese Pauschalregelung läuft zum Jahresende aus. Ein im September 2016 zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) geschlossener Rahmenvertrag sieht nun vor, dass Lehrende jeden verwendeten Text bei der VG Wort über ein Online-Formular einzeln melden müssen – für jede Veranstaltung einzeln, jedes Semester erneut und unter Angabe der Teilnehmerzahlen. Auf dieser Basis sollen die Hochschulen dann eine entsprechende Vergütung an die VG Wort bezahlen.

Die Universität Osnabrück hat das Verfahren in einem Pilotversuch getestet und den Aufwand erhoben. Das Ergebnis: Lehrende stellten deutlich weniger Materialien elektronisch bereit als zuvor. Dafür wurden zwei Gründe benannt: die Schwierigkeit, bei einigen Werken abzuschätzen, ob sie meldepflichtig sind oder nicht, und der hohe Aufwand bei der Eingabe der Daten in das Online-Formular. Aufgrund der Ergebnisse werden die Landesrektorenkonferenz (LRK) Baden-Württemberg und die Universität Freiburg, ebenso wie viele andere Landesrektorenkonferenzen und Hochschulen, dem Rahmenvertrag mit der VG Wort nicht beitreten. „Diese Entscheidung ist nicht aus Kostengründen, sondern aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands gefallen“, betont  Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger, Prorektorin für Studium und Lehre der Universität Freiburg. „Wir wollen gemeinsam mit anderen Hochschulen darauf hinwirken, zur pauschalisierten Vergütung zurückzukehren und damit weiterhin eine zeitgemäße Lehre zu ermöglichen.“  Die LRK Baden-Württemberg, viele andere LRKs und Hochschulverbunde sowie die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) setzen sich mit Nachdruck bei der KMK dafür ein, dass so schnell wie möglich neue Verhandlungen mit der VG Wort stattfinden.

Das Rektorat der Universität Freiburg hat die Lehrenden und die Studierenden mit Rundschreiben über die Situation informiert. Es hat die Lehrenden dazu angehalten, die von ihnen auf ILIAS eingestellten Texte zu überprüfen und nötigenfalls zu entfernen. Es gibt keine Erhebung dazu, wie viele Materialien auf ILIAS genau betroffen sind. Die Universitätsbibliothek (UB) stellt viel Literatur über Lizenzmodelle bereit: Elektronische Medien machen bereits zwei Drittel des jährlichen Erwerbungsetats der UB aus und nehmen konstant zu, und es gibt zu allen Fachbereichen große Sammlungen an elektronischen Zeitschriften und E-Books, darunter eine Vielzahl an elektronischen Lehrbüchern. Betroffen sind also lediglich Texte, die nicht elektronisch zur Verfügung stehen beziehungsweise für die es bisher keine Nutzungslizenzen der UB gibt. Diese Materialien können ab dem 1. Januar 2017 zwar nicht mehr digital, aber weiterhin etwa in Form einer Kopiervorlage in Seminarbibliotheken oder in der UB zur Verfügung gestellt werden – was gleichwohl einen höheren Aufwand für die Studierenden bedeutet.

Den Studierenden empfiehlt das Rektorat daher, alle Lernmaterialien, die für sie im weiteren Studium relevant sind und die ihnen derzeit noch bei ILIAS zur Verfügung stehen, bis spätestens zum 31. Dezember 2016 herunterzuladen. Was sie zum privaten Gebrauch auf ihrem persönlichen Rechner gespeichert haben, können sie auch nach dem 1. Januar 2017 für ihr Studium nutzen.

 

Informationen und Frageforum der Universität Freiburg

für Lehrende

für Studierende



Weitere Informationen

Schreiben des Rektorats an die Studierenden

Schreiben des Rektorats an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Informationsgrafik: Welche Materialien sind betroffen?

Abschlussbericht des Pilotversuchs der Universität Osnabrück

Stellungnahme von German U15 (Vorsitzender: Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Universität Freiburg)

Stellungnahme der LRK Baden-Württemberg