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Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Bewerber können für das Amt der Vertrauensperson oder eines stellvertretenden Mitglieds kandidieren

Freiburg, 24.10.2018

Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Foto: Sandra Meyndt

Am 30. November 2018 findet die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt. Bis zum 29. Oktober 2018  können sich Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen. Gewählt werden die Vertrauensperson und vier stellvertretende Mitglieder. Im Gespräch mit Alice Tátrai-Gruda erklärt Roland Birmele, Vorsitzender des Wahlvorstands, wer sich als Kandidat zur Wahl aufstellen lassen kann und welche Aufgaben die SBV hat.


Foto: Sandra Meyndt

Herr Birmele, alle vier Jahre findet die Wahl zur SBV statt, so auch dieses Jahr. Wer ist wahlberechtigt?

Roland Birmele: Wählen darf jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter an der Universität, die den Status als schwerbehinderte Person, also mit einem Grad der Behinderung  von mindestens 50, oder der Gleichstellung mit einem behinderten Menschen hat. Die Gleichstellung kann von Personen beantragt werden, die einen Grad von mindestens 30 haben. An der Universität betrifft dies circa 150 Beschäftigte.

Wer kann sich für das Amt der Vertrauensperson oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters aufstellen lassen?

Aufstellen lassen können sich alle volljährigen Personen, die länger als sechs Monate an der Universität Freiburg beschäftigt sind. Auch Personen, die nicht selbst schwerbehindert sind, sind wählbar. Es können sich ebenso Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerben, die in Teilzeit beschäftigt sind und die einen befristeten Zeitvertrag haben. Ansonsten gibt es keine speziellen Voraussetzungen für das Amt.

Wie kann man sich aufstellen lassen?

Die Bewerberinnen und Bewerber werden von den Wahlberechtigten vorgeschlagen. Auf der Wahlplattform wird das „Formblatt Wahlvorschlag“, ein Formular zur Kandidatenanmeldung, zur Verfügung gestellt. Jeder Wahlvorschlag benötigt acht Stützunterschriften von den wahlberechtigten Beschäftigten. Anhand der Wählerliste können die Wahlberechtigten ermittelt und um Unterstützung gebeten werden. Die Wählerliste liegt beim Personalrat im Sekretariat zur Einsicht aus. Eine Person kann sich sowohl für das Amt der Vertrauensperson als auch für das Amt des stellvertretenden Mitglieds bewerben. Die Wahlbewerbung muss bis einschließlich Montag, den 29. Oktober 2018 im Original bei mir eingereicht werden.

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Die Schwerbehindertenvertretung und die Beteiligung an der Wahl sind für alle wichtig – auch für diejenigen, die keine Behinderung haben, sagt Roland Birmele, Vorsitzender des Wahlvorstands. Foto: Harald Neumann

Für welche Ämter kann man sich bewerben und was sind die Unterschiede?

Es gibt das Amt der Vertrauensperson der SBV und vier stellvertretende Mitglieder. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die SBV hat viele Aufgaben: Sobald sich zum Beispiel eine Person bewirbt, die schwerbehindert ist, muss die Vertrauensperson bei allen Bewerbungsgesprächen anwesend sein und im Anschluss eine Stellungnahme schreiben. Da die Aufgaben für die Vertrauensperson vielfältig und umfangreich sind, werden Stellvertreterinnen und Stellvertreter benötigt. In der Wahlordnung sind vier stellvertretende Mitglieder festgelegt. Aus der Erfahrung hat sich diese Zahl der Personen bewährt. Die Vertrauensperson ist Ansprechpartner in allen Fragen und delegiert an die Stellvertreter.

Welche Aufgaben hat die SBV noch?

Sie fördert die Eingliederung innerhalb des Betriebes, vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, berät, informiert und hilft diesem Personenkreis. Bei der Eingliederung oder Neueinstellung schwerbehinderter Personen werden eventuell spezielle Hilfsmittel benötigt. Die SBV beantragt diese beim Integrationsamt der Stadt Freiburg oder beim Arbeitgeber. Wenn zum Beispiel Probleme am Arbeitsplatz aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten entstanden sein sollten, versucht die SBV, Kontakt zum Vorgesetzten aufzunehmen, um die Person wieder ins Arbeitsleben einzugliedern. Weitere Aufgaben sind, Anregungen oder Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen, für Abhilfe zu sorgen oder bei Antragsstellungen zu helfen.

Warum ist das Amt wichtig? Warum sollten die Leute bei der Wahl mitmachen?

Die SBV ist für alle wichtig – auch für diejenigen, die keine Behinderung haben. Barrierefreiheit tut jedem gut, denn es kann schnell passieren, dass man selbst in eine Lage geraten kann, in der man sie benötigt. Viele Punkte, die die Barrierefreiheit betreffen, werden oft nicht bedacht, da sie für nicht-behinderte Menschen überhaupt kein Problem darstellen. Dann ist es gut, wenn jemand da ist, der gleich sagt: Wir müssen uns zusammen mit den schwerbehinderten Menschen Gedanken machen, wo und wie es Möglichkeiten gibt, barrierefreie Zugänge zu schaffen. Für die SBV, als Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen innerhalb der Universität, ist es ein Anliegen, für diesen Personenkreis ein Ansprechpartner zu sein. Aus diesem Grund wünsche ich mir eine hohe Wahlbeteiligung und fordere alle Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen.

 

Informationen zur Wahl

Die Liste der Wahlberechtigten liegt aus im Personalrat der Universität Freiburg, Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg, Tel.: 0761 203-6900.

Die Wahlvorschläge müssen bis zum 29. Oktober 2018 bei der Wahlleitung eingehen.

Wahlleiter: Roland Birmele, Stabsstelle Sicherheit, Stefan-Meier-Straße 8, 79104 Freiburg

Schwerbehinderte und gleichgestellte Wahlberechtigte erhalten Briefwahlunterlagen zur Wahl am 30. November 2018.

Weitere Informationen bietet die Wahlplattform

Für weitere Auskünfte rund um die Wahl steht der Wahlvorstand zur Verfügung:
, Stabsstelle Sicherheit, Tel. 203-4354,
, Rechenzentrum (IT-Verwaltung), Tel. 203-8851,
, Zentrum für Populäre Kultur und Musik, Tel. 7050312,
, Universitätsbibliothek, Tel. 203-3937,
, Personalrat, Tel. 203-6918