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Netzneutralität im europäischen Recht

Der Rechtwissenschaftler Nikolas Guggenberger erhält den Jacques Lassier-Preis für seine Dissertation

Freiburg, 02.10.2015

 Netzneutralität im europäischen Recht

Nikolas Guggenberger (Foto: privat)

Die International League of Competition Law (LIDC) ehrt Dr. Nikolas Guggenberger für seine Dissertation mit dem Jacques Lassier-Preis. In der Arbeit mit dem Titel „Netzneutralität: Leitbild und Missbrauchsaufsicht“ befasste sich der Rechtswissenschaftler mit den Möglichkeiten und Grenzen des europäischen Kartellrechts, die Neutralität im Internet zu gewährleisten. Die Vereinigung vergibt den mit 1.830 Euro dotierten Preis im Abstand von zwei Jahren an herausragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Kartell- und Wettbewerbsrechts. Die Preisübergabe erfolgt am 2. Oktober 2015 bei der Jahrestagung der LIDC in Stockholm/Schweden. Guggenberger hat seine Promotionsschrift am Institut für Medien- und Informationsrecht der Universität Freiburg bei Prof. Dr. Boris P. Paal verfasst. Die Arbeit ist 2015 in der von Paal herausgegebenen Reihe „Schriften zum Medien- und Informationsrecht“ erschienen. Inzwischen arbeitet Guggenberger als Referent für Wirtschaft- und Währungspolitik im Europäischen Parlament bei Jakob von Weizsäcker, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP).

Netzneutralität bedeutet die technische Gleichbehandlung von Daten beim Transport im Internet. Guggenberger kam in seiner Dissertation zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Missbrauchsaufsicht des europäischen Kartellrechts die Netzneutralität nur unzureichend sichert, jedoch größeres Potenzial besitzt als bislang angenommen: Zum einen kontrollieren wenige Unternehmen große Teile der Telekommunikationsmärkte, und zum anderen erfolgt der Austausch von Daten im Internet entgeltlich. Daraus ergeben sich kartellrechtliche Pflichten. „Das eröffnet Ansatzpunkte für die Kartellbehörden“, sagt Guggenberger. Ungerechtfertigte Diskriminierungen durch marktbeherrschende Unternehmen seien auch beim Datentransport im Internet kartellrechtswidrig, die Beurteilung konkreter Geschäftspraktiken bleibe jedoch eine Frage des Einzelfalls. Deshalb sei zusätzlich eine gesetzliche Regelung notwendig. „Um die Netzneutralität nachhaltig zu garantieren, muss diese rechtlich ausdrücklich verankert werden“, sagt der Rechtswissenschaftler. Die Entscheidung darüber, wie der Datentransport künftig gestaltet wird, sei daher vor allem eine politische. „Die auf europäischer Ebene diskutierte Verordnung ist nach derzeitigem Stand jedenfalls nicht geeignet, die Netzneutralität zu sichern.“

Vita von Nikolas Guggenberger:
www.pr.uni-freiburg.de/pm/Vita_Guggenberger/at_download/file

Originalpublikation:
Guggenberger, N. (2015): Netzneutralität: Leitbild und Missbrauchsaufsicht. Baden-Baden (=Schriftenreihe zum Medien- und Informationsrecht 12).


Kontakt:
Dr. Nikolas Guggenberger
Tel.: +32 484 55 42 99
E-Mail: nikolas.guggenberger@gmail.com



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