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Honorarprofessur für Ralf Poscher

Rechtswissenschaftliche Fakultät würdigt Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht

Freiburg, 17.10.2019

Honorarprofessur für Ralf Poscher

Ralf Poscher. Foto: MPICC

Die Universität Freiburg wird auf Vorschlag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Ralf Poscher, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPICC), für seine herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre zum Honorarprofessor bestellen. Der Jurist, der zum 1. Mai 2019 von der Universität Freiburg ans MPICC gewechselt ist, wird auch künftig Lehrveranstaltungen in der gesamten Breite des öffentlichen Rechts sowie verschiedener juristischer Grundlagenfächer halten und damit zur Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Studiengangs an der Universität Freiburg beitragen.

Ralf Poscher habilitierte sich 2002 an der Humboldt-Universität Berlin mit der Schrift „Grundrechte als Abwehrrechte“ und erhielt die Lehrberechtigung für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie. Von 2004 bis 2009 war er an der Universität Bochum Professor für Öffentliches Recht, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie. Von 2009 bis Ende Juli 2019 war Poscher Inhaber der Professur für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg. 2013 bis 2018 wirkte er als Geschäftsführender Direktor des Center for Security and Society und von 2018 bis 2019 als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Seit dem 1. Mai 2019 ist er Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und leitet dort die Abteilung Recht der öffentlichen Sicherheit, die er neu aufgebaut hat.

 

Kontakt:
Prof. Dr. Ralf Poscher
Abteilung Recht der öffentlichen Sicherheit
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Tel.: 0761/7081-500