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Mitwählen, mitreden, mitentscheiden

Studierende und eingeschriebene Promovierende wählen ihre Vertreter – Nachwahl für den wissenschaftlichen Dienst

Freiburg, 20.06.2016

Mitwählen, mitreden, mitentscheiden

Foto: Gina Sanders/Fotolia

Am 28. Juni 2016 werden von 9 bis 18 Uhr im Rahmen der Universitätswahlen die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat und in den Fakultätsräten gewählt. Zusätzlich gibt es für die Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes, Gremium Senat, eine Nachwahl (ein Sitz). Darüber hinaus finden auch in diesem Jahr parallel zu den Universitätswahlen die Wahlen des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft statt.

Für den Senat werden vier, für die Fakultätsräte/Großen Fakultätsräte je fünf bis sechs studentische Mitglieder gewählt. Die Amtszeit in diesen Gremien der Universität dauert jeweils ein Jahr und beginnt am 1. Oktober 2016. Die Amtszeit des zu wählenden Mitglieds des wissenschaftlichen Dienstes im Senat beginnt mit der Annahme der Wahl und endet zum 30.09.2018.

Zeitgleich mit den Universitätswahlen und in denselben Räumen können die Wählerinnen und Wähler bei den Wahlen zum Studierendenrat der Verfassten Studierendenschaft Stimmen für die Fachbereichsvertretungen und zehn weitere Abgeordnete der Initiativen abgeben. Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist im jeweiligen Fachbereich wahlberechtigt. Die Zuordnung der Studierenden zu den Fachbereichen erfolgt nach dem ersten Hauptfach im ersten Studiengang.

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